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Hinweis: In Bremen, Hessen und Thüringen wird die Muster-Versammlungsstättenverordnung angewendet (Angabe ohne Gewähr). Für Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen und Sachsen-Anhalt ist derzeit kein Muster verfügbar.
Die Erteilung eines Gastspielprüfbuches ist ein Verwaltungsakt und nicht formgebunden. Zur besseren Handhabung in der Praxis (leichte Überschaubarkeit für die jeweils damit befassten Bauaufsichtsbehörden) haben sich die Länder aber auf einen bestimmten Inhalt und eine bestimmte Form des Gastspielprüfbuches geeinigt. Die jeweils geltende Rechtslage sollte in jedem Fall überprüft werden, eine Garantie hierfür kann nicht übernommen werden.
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